UNSERE ERFAHRUNG

DAS SENIORENZENTRUM ALTENOYTHE

Eröffnung
AUGUST 2003

Kapazität
56 VOLLZEITPLÄTZE

Schwerpunkt
SOMATISCHE PFLEGE

Kontakt

www.seniorenzentrum-altenoythe.de
info@seniorenzentrum-altenoythe.de

DAS SENIORENZENTRUM DETERN

Eröffnung
SEPTEMBER 2003

Kapazität
56 VOLLZEITPLÄTZE

Schwerpunkt
SOMATISCHE PFLEGE

Kontakt

www.seniorenzentrum-detern.de
info@seniorenzentrum-detern.de

DAS SENIORENZENTRUM REMELS

Eröffnung / Eröffnung Erweiterung
OKTOBER 1994 / MAI 2012

Kapazität
80 VOLLZEITPLÄTZE

Schwerpunkt
SOMATISCHE PFLEGE / PALLIATIV-PFLEGE

Kontakt

www.seniorenzentrum-remels.de
info@seniorenzentrum-remels.de

DAS PFLEGEZENTRUM HOLTLAND

Eröffnung
AUGUST 2005

Kapazität
80 VOLLZEITPLÄTZE UND 10 TAGESPFLEGEPLÄTZE

Schwerpunkt
GERONTOPSYCHIATRISCHE PFLEGE

Kontakt

www.pflegezentrum-holtland.de
info@pflegezentrum-holtland.de

DAS DEMENZZENTRUM MOLBERGEN

Eröffnung
NOVEMBER 2009

Kapazität
84 VOLLZEITPLÄTZE UND 14 TAGESPFLEGEPLÄTZE

Schwerpunkt
GERONTOPSYCHIATRISCHE PFLEGE

Kontakt

www.demenzzentrum-molbergen.de
info@demenzzentrum-molbergen.de

UNSERE QUALITÄT

QUALITÄTSMANAGEMENT

Ein zentral gesteuertes Qualitätsmanagement, welches in enger Zusammenarbeit mit den Kollegen der Seniorenzentren geeignete Strukturen schafft und erfolgreiche Prozesse transparent beschreibt, ist fester Bestandteil unseres Einrichtungsverbundes und Leitfaden für die Mitarbeiter in allen Bereichen unserer Einrichtungen. Die Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen ist hier die Maxime unseres qualitätsorientierten Denkens, Handelns und Entscheidens. Eine Lebenswelt für Bewohner und Gäste zu schaffen, in der sich die uns anvertrauten Menschen individuell wahrgenommen und als Teil einer Gemeinschaft erleben, ist unser Ziel.

PFLEGECONTROLLING

Haben wir die angestrebte Qualität unserer Pflege und Betreuung erreicht? Eine Frage, deren Beantwortung uns antreibt, denn der Prozess des Alterns ist ebenso individuell wie nicht umkehrbar. Unsere Einrichtungen verfügen seit Jahren über ein professionelles Kennzahlen- und Visitensystem im Bereich der Pflege. Hier gewinnen wir regelmäßig individuelle Pflegedaten all unserer Bewohner, um den pflegerelevanten Risiken und Einschränkungen des Alterns früh, angemessen und individuell zu begegnen. Diese monatliche Selbstkontrolle liefert eine Vielzahl wertvoller Daten, die im monatlichen Pflegecontrolling transparent und vergleichbar zusammengeführt werden. Die Auswertung dieser Ergebnisse ist Grundlage unseres zukünftigen pflegerischen Handelns und Merkmal der hohen Professionalität der Pflegekräfte.

HAUSWIRTSCHAFTSCONTROLLING

Das Hauswirtschaftscontrolling widmet sich den Fragestellungen, deren Beantwortung vermutlich so unterschiedlich ausfallen dürfte, wie die Persönlichkeiten unserer Bewohner sind. Schmeckt unseren Bewohnern das Essen? Ist das persönliche Wohnumfeld unserer Bewohner sauber und gepflegt? Kümmern wir uns gut um die Wäsche unserer Bewohner? So widmet sich das Hauswirtschaftscontrolling den drei Bereichen Speisenversorgung, Wäscheversorgung und Reinigungsversorgung. Hier steht uns ein Werkzeugkoffer mit zahlreichen Instrumenten zur Verfügung, mit deren Hilfe wir in der Lage sind, aussagekräftige Kennzahlen für die genannten Bereiche zu erstellen. Das ermöglicht uns auch in der Hauswirtschaft unser Handeln stets zu prüfen und zu verbessern – ganz im Sinne der Bewohner.

UNSER SELBSTVERSTÄNDNIS

UNSERE GRUNDHALTUNG IN DER PFLEGE

Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht auf Hilfe zur Selbsthilfe und auf Unterstützung, um ein möglichst selbstbestimmtes und selbständiges Leben führen zu können. Alle Bewohner haben das Recht auf Beachtung ihrer Willens- und Entscheidungsfreiheit sowie auf Fürsprache und Fürsorge. Die an der Betreuung, Pflege und Behandlung beteiligten Personen – also alle Mitarbeiter unserer Einrichtungen – müssen ihr Handeln nach dem Willen der uns anvertrauten Menschen ausrichten. Das gilt auch, wenn sie sich sprachlich nicht artikulieren können und ihren Willen beispielsweise durch ihr Verhalten zum Ausdruck bringen. Menschen, deren Fähigkeiten eingeschränkt sind, müssen ihrem Verständnis entsprechend in Entscheidungsprozesse einbezogen werden. Auch, wenn bereits erhebliche gesundheitliche Beeinträchtigungen oder ein hoher Pflegebedarf bestehen, hat jeder einen Anspruch darauf, dass alle notwendigen Maßnahmen ergriffen werden, um eine Verbesserung zu erzielen.